Donnerstag, 25. Februar 2010

Grenzwandfläche!!!

Vor ein paar Tagen haben wir die Eingangsbestätigung unseres Bauantrags beim Bauamt bekommen... ganz unten und ganz klein steht dann da "die Garage mit einer Grenzwandfläche von mehr als 20m² im Freistellungsverfahren NICHT zulässig" Ja der Grund ist für jeden der Korinthenkacker heißt ganz einleuchtend! Unsere Garagenseitenwand ist leider genau 20qm groß, also die Seite die zum Nachbarn zeigt. Aber laut § was weiß ich müssen das weniger als 20qm sein sonst muss man einen eigenen Bauantrag für die Garage stellen! Also wird unsere Garage nun statt 2,5 Meter hoch und 8 Meter lang nur sagenhafte 2,49 Meter hoch. Somit haben wir dann 19,92qm und die Vorschriften erfüllt. Her je ist das kleinlich. Aber bevor ich dem Nachbarn sagenhafte 0,08qm Sicht versperre machen wir sie lieber kleiner *grins*
Aber wenn alles einfach wäre würden wir uns ja auch zu schnell langweilen.

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